Google Pay im Checkout: Diese Datenschutzpflichten kommen auf dich zu
Google Pay bringt kein wildes Tracking mit, aber auch keinen Freifahrtschein. Sobald Kunden im Checkout mit Google zahlen können, landen ihre Zahlungsdaten bei einem US-Unternehmen – und genau das musst du in deiner Datenschutzerklärung sauber abbilden. Der Aufwand ist überschaubar, aber eben nicht null.
Überblick
Was ist Google Pay?
Google Pay ist der Bezahldienst von Google. Kunden zahlen damit im Checkout über ihr Google-Konto, entweder mit einer hinterlegten Karte oder direkt über das Smartphone. Für dich als Website-Betreiber bindest du dafür einen Button ein, über den Google die Zahlung abwickelt.
| Google Pay – DSGVO-Risiko | ||
|---|---|---|
| Cookies | 🟢 | Google Pay setzt selbst keine zustimmungspflichtigen Cookies. |
| Externe Verbindungen | 🔴 | Der Button lädt automatisch eine Verbindung zu Google. |
| Datenschutzerklärung | 🔴 | Google Pay muss namentlich genannt werden. |
| Drittlandtransfer | 🔴 | Zahlungsdaten gehen an Google in die USA. |
| Auftragsverarbeitung | 🟢 | Kein Vertrag mit Google nötig. |
| Benutzereingaben | 🔴 | Kunden lösen die Zahlung aktiv über den Button aus. |
| KI-Verarbeitung | 🟢 | Keine KI-Funktion mit Besucherbezug. |
Was lädt deine Website, bevor jemand zustimmt?
Kostenlos. Ohne Anmeldung. Ergebnis in 60 Sekunden.
Datenverarbeitung
Was passiert mit den Daten deiner Kunden bei Google Pay?
Sobald deine Checkout-Seite lädt, baut dein Shop im Hintergrund automatisch eine Verbindung zu Google auf – das ist nötig, damit der Google-Pay-Button überhaupt angezeigt und geprüft werden kann, ob ein Kunde Google Pay nutzen kann. Diese Verbindung passiert unabhängig davon, ob der Kunde am Ende wirklich mit Google Pay zahlt. Google Pay setzt dabei keine Cookies, die einer Zustimmung bedürfen – insofern bleibt dieser Teil für den Cookie-Banner unauffällig.
Richtig los geht es erst, wenn ein Kunde aktiv auf den Button klickt: Dann öffnet sich Googles eigenes Zahlungsfenster, der Kunde bestätigt dort selbst Karte und Betrag, und Google verarbeitet die Zahlung direkt mit ihm – nicht über dich als Vermittler. Dabei gehen unter anderem der Kaufbetrag, an wen und was gekauft wurde, an Google, und zwar auf Servern in den USA.
Einen Vertrag musst du dafür nicht mit Google abschließen, weil Google die Zahlung eigenverantwortlich abwickelt, nicht in deinem Auftrag. Eine KI-Funktion, die dabei Besucherdaten verarbeitet, bietet Google Pay nicht an.

Externe Verbindungen
Muss der Cookie-Banner die Verbindung zu Google Pay blockieren?
Damit der Google-Pay-Button auf deiner Checkout-Seite überhaupt erscheint, lädt dein Shop automatisch ein Skript von Google – ohne dieses Skript funktioniert der Button gar nicht, und Kunden können mit dieser Zahlungsart nicht mehr bezahlen. Diese Verbindung ist für den Betrieb deiner Website notwendig und muss nicht im Cookie-Banner blockiert werden. Sie gehört aber in deine Datenschutzerklärung, weil dabei technische Daten wie die IP-Adresse an Google übertragen werden.
Benutzereingaben
Was passiert, wenn ein Kunde mit Google Pay bezahlt?
Klickt ein Kunde auf den Google-Pay-Button, öffnet sich Googles eigenes Zahlungsfenster, in dem er Karte und Betrag selbst bestätigt. Diese Daten gehen erst raus, wenn der Kunde die Zahlung aktiv auslöst – ein Cookie-Banner kann das nicht verhindern und muss es auch nicht. Direkt beim Button sollte trotzdem ein Hinweis auf deine Datenschutzerklärung stehen, damit Kunden vorher wissen, worauf sie sich einlassen. Einen separaten Vertrag mit Google brauchst du dafür nicht: Laut eRecht24 wickelt Google die Zahlung eigenständig mit dem Kunden ab, du reichst die Daten nicht in Googles Auftrag weiter.
Drittlandtransfer
Gehen die Zahlungsdaten in die USA?
Google verarbeitet Zahlungen über Google LLC mit Sitz in den USA. Damit landen die Daten deiner Kunden außerhalb der EU. Laut der Liste des US-Handelsministeriums hat sich Google verpflichtet, für diese Daten ein Schutzniveau einzuhalten, das dem europäischen entspricht – das reicht rechtlich aus, um die Übertragung zu erlauben, muss aber trotzdem in deiner Datenschutzerklärung stehen.
Datenschutzerklärung
Muss Google Pay in deine Datenschutzerklärung?
Ja, Google Pay muss namentlich in deiner Datenschutzerklärung stehen, sobald du es als Zahlungsoption anbietest. Laut eRecht24 solltest du dabei nennen, warum Google Pay Daten erhebt, welche Daten das sind und dass die Verarbeitung zur Abwicklung der Zahlung nötig ist.
Wir nutzen Google Pay für Zahlungsanbieter.
Google Pay stellt beim Laden der Website automatisch eine Verbindung zu Servern von Google LLC her. Diese Verbindung ist technisch notwendig und erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer funktionsfähigen Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dabei können unter anderem die IP-Adresse sowie Browser- und Geräteinformationen verarbeitet werden.
Wenn du über ein Formular von Google Pay deine Daten eingibst, werden diese ausschließlich auf unserem eigenen Server verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Bei der Nutzung von Google Pay kann eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA stattfinden. Grundlage der Übermittlung ist das EU-US Data Privacy Framework.
Alternative
Gibt es datenschutzfreundlichere Alternativen zu Google Pay?
Hier siehst du, wo Google Pay im DSGVO-Vergleich zu anderen Zahlungsanbieter steht – sortiert nach Datenschutzarbeit. So erkennst du auf einen Blick, ob es Alternativen mit weniger Datenschutzaufwand gibt oder Google Pay in Sachen Datenschutz bereits gut aufgestellt ist.
DSGVO-Check
Warum lohnt sich ein Scan, wenn du Google Pay einsetzt?
Ob der Google-Pay-Button auf deiner Seite wirklich so eingebunden ist, wie er sollte, und ob deine Datenschutzerklärung Google Pay schon nennt, siehst du mit einem Scan auf datenrein.de auf einen Blick – ohne dass du selbst durch Skripte oder Rechtstexte wühlen musst. Jeder Scan hilft dabei aber auch über deine eigene Seite hinaus: Die technischen Funde fließen in unsere Datenbank ein, wodurch wir Tools wie Google Pay noch zuverlässiger erkennen und die Infos für alle anderen Website-Betreiber genauer werden.

