Apple Pay auf der eigenen Seite: Was du datenschutzrechtlich wirklich regeln musst
Apple Pay ist ziemlich unauffällig eingebaut – ein Button, ein Klick, fertig bezahlt. Genau deshalb übersehen viele Website-Betreiber, dass schon beim Laden der Seite eine Verbindung zu Apple entsteht, lange bevor überhaupt jemand bezahlt. Wir haben uns angeschaut, was Apple Pay auf deiner Seite technisch macht und was davon in deine Datenschutzerklärung gehört.
Überblick
Was ist Apple Pay?
Apple Pay ist die Bezahlfunktion von Apple, mit der Kunden im Browser oder in Apps mit ihrem iPhone, iPad oder Mac bezahlen. Auf deiner Seite bindest du dafür ein Skript von Apple ein, das prüft, ob der Besucher Apple Pay nutzen kann, und passend dazu den Button anzeigt. Den eigentlichen Zahlungsvorgang wickelt Apple danach direkt mit dem Gerät des Kunden ab, nicht über deinen Server.
| Apple Pay – DSGVO-Risiko | ||
|---|---|---|
| Cookies | 🟢 | Apple Pay setzt keine bekannten zustimmungspflichtigen Cookies. |
| Externe Verbindungen | 🔴 | Das Zahlungs-Skript von Apple lädt automatisch bei jedem Seitenaufruf. |
| Datenschutzerklärung | 🔴 | Apple Pay muss namentlich in deiner Datenschutzerklärung stehen. |
| Drittlandtransfer | 🔴 | Bei einer Zahlung gehen Daten an Apple in die USA. |
| Auftragsverarbeitung | 🟢 | Apple verarbeitet als eigener Verantwortlicher, kein Vertrag nötig. |
| Benutzereingaben | 🔴 | Der Klick auf den Button startet aktiv eine Datenübertragung. |
| KI-Verarbeitung | 🟢 | Apple Pay bietet keine Funktion, die Besucherdaten an eine KI schickt. |
Was lädt deine Website, bevor jemand zustimmt?
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Datenverarbeitung
Was passiert mit den Daten deiner Besucher, wenn Apple Pay auf deiner Seite läuft?
Ruft jemand deine Seite mit dem Apple-Pay-Button auf, lädt der Browser automatisch ein Skript von Apple, das prüft, ob das Gerät des Besuchers Apple Pay überhaupt unterstützt – das passiert unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich bezahlt wird.
Klickt der Besucher danach auf den Button, um zu bezahlen, übernimmt Apple den kompletten Ablauf: Kartendaten, gewählte Zahlungsmethode und Gerätedaten gehen direkt vom Gerät des Kunden an Apple, nicht über deinen Server.
Weil Apple diese Zahlung über einen Empfänger in den USA abwickelt – je nach Standort deines Kunden über Apple Inc. oder eine amerikanische Tochtergesellschaft –, landen die Daten dabei außerhalb der EU. Feste Cookies, die du im Banner blockieren müsstest, setzt Apple Pay dabei nicht. Am Ende bleibt trotzdem eine klare Pflicht: Apple Pay gehört namentlich in deine Datenschutzerklärung.

Externe Verbindungen
Baut Apple Pay schon beim Laden der Seite eine Verbindung zu Apple auf?
Apple Pay verbindet sich bereits beim Aufruf deiner Seite mit Apple – noch bevor jemand überhaupt bezahlen will. Das Skript kommt von der Adresse applepay.cdn-apple.com und prüft, ob das Gerät des Besuchers Apple Pay unterstützt, damit der Button angezeigt werden kann. Diese Verbindung ist für die Zahlungsfunktion notwendig und darf nicht im Cookie-Banner blockiert werden – sonst würde der Button gar nicht mehr funktionieren.
Sie gehört aber trotzdem in deine Datenschutzerklärung, denn dabei überträgt sich zumindest die IP-Adresse des Besuchers an Apple. Nach Einschätzung von e-recht24.de muss Apple Pay deshalb namentlich in der Datenschutzerklärung stehen.
Benutzereingaben
Was passiert, wenn ein Besucher mit Apple Pay bezahlt?
Klickt ein Besucher auf den Apple-Pay-Button, startet er aktiv eine Zahlung – und genau in diesem Moment gehen Zahlungsdaten direkt vom Gerät des Kunden an Apple. Dein Cookie-Banner kann diesen Vorgang nicht verhindern, weil die Daten erst beim Klick abfließen, nicht schon beim Laden der Seite. Wichtig ist deshalb, dass in der Nähe des Buttons oder direkt im Bestellprozess ein Hinweis auf deine Datenschutzerklärung steht, damit der Kunde weiß, wohin seine Daten während der Zahlung gehen.
Drittlandtransfer
Gehen bei Apple Pay Daten in die USA?
Apple Pay überträgt Zahlungsdaten an Apple – und je nachdem, wo dein Kunde sitzt, landet das bei Apple Inc. oder einer amerikanischen Tochtergesellschaft wie Apple Payments Services LLC. Laut dem Muster-Generator von AdSimple stützt sich Apple dabei auf von der EU genehmigte Standardverträge, die ein Mindestniveau beim Datenschutz auch außerhalb Europas absichern sollen. Für dich als Website-Betreiber bedeutet das vor allem: Dieser USA-Bezug gehört als Information in deine Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung
Muss Apple Pay in die Datenschutzerklärung?
Apple Pay muss namentlich in deiner Datenschutzerklärung auftauchen, sobald du die Zahlungsart anbietest. e-recht24.de stuft das ausdrücklich als Pflichtangabe ein, weil sowohl die automatische Verbindung beim Laden der Seite als auch die eigentliche Zahlung personenbezogene Daten an Apple übertragen. Nenne dabei, dass Daten in die USA gehen können und dass Apple bei der Zahlung selbst entscheidet, wie es mit den Daten umgeht.
Wir nutzen Apple Pay für Zahlungsanbieter.
Apple Pay stellt beim Laden der Website automatisch eine Verbindung zu Servern von Apple Inc. her. Diese Verbindung ist technisch notwendig und erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer funktionsfähigen Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dabei können unter anderem die IP-Adresse sowie Browser- und Geräteinformationen verarbeitet werden.
Wenn du über ein Formular von Apple Pay deine Daten eingibst, werden diese ausschließlich auf unserem eigenen Server verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Bei der Nutzung von Apple Pay kann eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA stattfinden. Grundlage der Übermittlung sind EU-Standardvertragsklauseln.
Alternative
Gibt es datenschutzfreundlichere Alternativen zu Apple Pay?
Hier siehst du, wo Apple Pay im DSGVO-Vergleich zu anderen Zahlungsanbieter steht – sortiert nach Datenschutzarbeit. So erkennst du auf einen Blick, ob es Alternativen mit weniger Datenschutzaufwand gibt oder Apple Pay in Sachen Datenschutz bereits gut aufgestellt ist.
Fehler
Welche Fehler kommen bei Apple Pay in unseren DSGVO-Checks am häufigsten vor?
Apple Pay taucht bei 1 % der Websites auf, die unser DSGVO-Scanner bisher geprüft hat. Dabei wurden folgende Fehler festgestellt:
Prozentangaben beziehen sich auf Websites, bei denen Apple Pay gefunden wurde.
DSGVO-Check
Was bringt dir ein DSGVO-Check von Apple Pay auf datenrein.de?
Ein DSGVO-Check auf datenrein.de zeigt dir sofort, ob Apple Pay auf deiner Seite aktiv ist und welche Verbindungen dabei tatsächlich entstehen – ohne dass du selbst durch Quellcode und Skripte suchen musst.
Gleichzeitig hilft uns jeder Scan dabei, Zahlungsanbieter wie Apple Pay zuverlässig zu erkennen: Taucht ein Tool auf, das wir noch nicht kennen, nehmen wir es für die weitere Recherche auf. So wird die Erkennung mit jedem Scan ein Stück genauer – für dich und für alle anderen, die ihre Seite prüfen.

