AccessibilitySpark verspricht Barrierefreiheit – und schickt dafür Besucherdaten nach Samoa

AccessibilitySpark ist ein Widget, das per Script-Snippet in eine Website eingebunden wird und dort automatisch Anpassungen für Menschen mit Behinderungen vornimmt – Kontraste, Schriftgrößen, Tastaturnavigation und ähnliches. Klingt nach reiner Bedienhilfe ohne Datenschutzrisiko. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber ein spürbarer Aufwand: Das Tool baut im Hintergrund eine Verbindung zu einem eigenen Server auf, der Sitzungsdaten sammelt – und landet damit in einem Land außerhalb der EU, für das keine erkennbare rechtliche Absicherung existiert.

Überblick

Was ist AccessibilitySpark?

AccessibilitySpark ist ein Overlay-Widget, das eine Website automatisch an die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder anderen Behinderungen anpasst. Betreiber ist laut den Nutzungsbedingungen die Eagle Oasis Investments Limited, die unter dem Namen AccessibilitySpark auftritt.

AccessibilitySpark – DSGVO-Risiko
Cookies🟡Nicht klar dokumentiert, ob und welche Cookies gesetzt werden.
Externe Verbindungen🔴Automatische Verbindung zu einem eigenen Server bei jedem Seitenaufruf.
Datenschutzerklärung🔴Muss namentlich genannt werden.
Drittlandtransfer🔴Daten gehen nach Samoa, ohne bestätigte Rechtsgrundlage.
Auftragsverarbeitung🟢Kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung auffindbar.
Benutzereingaben🟢Das Tool nimmt selbst keine Formulareingaben entgegen.
KI-Verarbeitung🟢KI analysiert nur den Seiteninhalt, nicht deine Besucher.

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Datenverarbeitung

Was passiert mit den Daten deiner Website-Besucher?

AccessibilitySpark lädt bei jedem Seitenaufruf ein Skript, das die sichtbare Oberfläche deiner Website anpasst – und dabei gleichzeitig eine automatische Verbindung zu einem eigenen Server des Anbieters aufbaut. Diese Verbindung überträgt Sitzungsdaten, ganz ohne dass ein Besucher irgendetwas anklickt oder ausfüllt.

Genau diese Verbindung führt direkt weiter: Der Server, an den die Daten gehen, steht nicht in der EU. AccessibilitySpark wird vertraglich von einer Firma betrieben, deren Nutzungsbedingungen dem Recht von Samoa unterliegen – einem Land außerhalb der EU, für das es keine EU-Anerkennung und auch keinen erkennbaren Sicherheitsvertrag zwischen AccessibilitySpark und dir gibt.

Ob das Tool zusätzlich eigene Cookies setzt, lässt sich aus der öffentlich verfügbaren Dokumentation nicht sicher klären. Was AccessibilitySpark dagegen nicht tut: Es nimmt selbst keine Formulareingaben deiner Besucher entgegen, und die im Hintergrund laufende KI-Funktion wertet nur die Struktur und den Inhalt deiner Seite aus – etwa um Bildern automatisch Alternativtexte zu geben –, nicht die Daten deiner Besucher.

AccessibilitySpark und DSGVO: Datenübertragung zu AccessibilitySpark-Server in Samoa
Bei jedem Seitenaufruf schickt AccessibilitySpark automatisch Sitzungsdaten an den eigenen Server des Anbieters in Samoa – dein Cookie-Banner muss diese Verbindung blockieren, bis der Besucher zustimmt.

Cookies

Setzt AccessibilitySpark Cookies?

Ob AccessibilitySpark eigene Cookies setzt, lässt sich aus der öffentlich zugänglichen Dokumentation des Anbieters nicht sicher klären. AccessibilitySpark selbst behauptet in seiner Wissensdatenbank, keine personenbezogenen Daten von Besuchern zu sammeln – das widerspricht aber der automatischen Verbindung, die das Tool tatsächlich aufbaut, und wird deshalb hier nicht einfach übernommen.

Vergleichbare Widgets speichern Einstellungen wie Schriftgröße oder Kontrast häufig direkt im Browser statt über ein Cookie – ob das bei AccessibilitySpark genauso läuft, nennt die verfügbare Dokumentation nicht konkret. Bis das geklärt ist, würden wir dir raten, in deinem Cookie-Banner sicherheitshalber einen Eintrag für AccessibilitySpark vorzusehen, statt dich auf die Herstellerangabe zu verlassen.

Externe Verbindungen

Welche externe Verbindung baut AccessibilitySpark auf?

Das AccessibilitySpark-Script baut bei jedem Seitenaufruf automatisch eine Verbindung zum anbieter-eigenen Server unter der Adresse collect.accessibilityspark.com auf und überträgt dabei Sitzungsdaten. Diese Verbindung entsteht unabhängig davon, ob ein Besucher das Accessibility-Widget überhaupt öffnet oder nutzt – sie läuft im Hintergrund mit. Dein Cookie-Banner muss diese Verbindung blockieren, bis der Besucher zustimmt.

Drittlandtransfer

Werden Daten außerhalb der EU verarbeitet?

AccessibilitySpark überträgt die Sitzungsdaten deiner Besucher in ein Land außerhalb der EU. Laut den eigenen Nutzungsbedingungen von AccessibilitySpark unterliegt der Vertrag dem Recht von Samoa, und auch die Gerichtszuständigkeit liegt dort.

Für diese Übertragung gibt es keine erkennbare rechtliche Absicherung: Samoa hat keine EU-Anerkennung als sicheres Land, und in der Dokumentation von AccessibilitySpark findet sich kein zusätzlicher Sicherheitsvertrag, der die Datenübertragung dorthin absichern würde. Das macht diese Verbindung zum größten Einzelposten, den du bei AccessibilitySpark klären musst.

Datenschutzerklärung

Muss AccessibilitySpark in deine Datenschutzerklärung?

AccessibilitySpark gehört namentlich in deine Datenschutzerklärung, weil das Tool automatisch eine Verbindung zu einem eigenen Server aufbaut und dabei Sitzungsdaten in ein Land ohne bestätigte Rechtsgrundlage überträgt. Nenne AccessibilitySpark als eigenständigen Empfänger und beschreibe kurz, welche Verbindung dabei entsteht und wohin sie geht.

TEXTVORSCHLAG FÜR DEINE DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Unverbindliches Beispiel — ersetzt keine Rechtsberatung. Passe ihn an deine Nutzung an.

Wir nutzen AccessibilitySpark für Barrierefreiheits-Widgets.

AccessibilitySpark stellt beim Laden der Website eine Verbindung zu Servern von Eagle Oasis Investments Limited her, die nicht technisch notwendig ist und für die deine Einwilligung erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Dabei können unter anderem die IP-Adresse sowie Browser- und Geräteinformationen verarbeitet werden.

Alternative

Gibt es datenschutzfreundlichere Alternativen zu AccessibilitySpark?

Hier siehst du, wo AccessibilitySpark im DSGVO-Vergleich zu anderen Barrierefreiheits-Widgets steht – sortiert nach Datenschutzarbeit. So erkennst du auf einen Blick, ob es Alternativen mit weniger Datenschutzaufwand gibt oder AccessibilitySpark in Sachen Datenschutz bereits gut aufgestellt ist.

Fehler

Welche Fehler kommen bei AccessibilitySpark in unseren DSGVO-Checks am häufigsten vor?

AccessibilitySpark taucht bei 1 % der Websites auf, die unser DSGVO-Scanner bisher geprüft hat. Dabei wurden folgende Fehler festgestellt:

1
Externe Verbindungen ohne Einwilligung gestartet
100 %
2
Fehlende Einträge in der Datenschutzerklärung
100 %

Prozentangaben beziehen sich auf Websites, bei denen AccessibilitySpark gefunden wurde.

DSGVO-Check

Was bringt dir ein DSGVO-Check für deine Website?

Bei AccessibilitySpark zeigt sich gut, warum ein Blick auf die eigenen Herstellerangaben allein nicht reicht: Der Anbieter behauptet, keine personenbezogenen Daten zu sammeln – ein DSGVO-Scan der Websites zeigt stattdessen, was tatsächlich passiert, nämlich eine automatische Verbindung samt Datenabfluss nach Samoa. Genau das würdest du selbst nur schwer nachprüfen, ohne jede Verbindung deiner Website einzeln unter die Lupe zu nehmen.

Jeder Scan liefert uns außerdem echte, überprüfbare Signale, mit denen wir Tools wie AccessibilitySpark erkennen und einordnen oder neue, bislang unbekannte Fälle aufnehmen – wovon am Ende alle profitieren, die ihre Website auf Datenschutz-Aufgaben prüfen wollen.

Datenschutz-Scan

Hier haben wir für dich recherchiert