Eye-Able ist barrierefrei – die Verbindung zum Eye-Able-Server ist es nicht automatisch

Eye-Able ist eines dieser Tools, bei denen viele Website-Betreiber gar nicht auf die Idee kommen, dass da überhaupt eine Datenschutzaufgabe liegt – schließlich geht es um Barrierefreiheit, nicht um Werbung oder Tracking. Trotzdem lädt das Widget bei jedem Seitenaufruf Dateien von einem externen Server, und genau das macht es relevant für deinen Cookie-Banner und deine Datenschutzerklärung. Cookies setzt Eye-Able dabei keine – der Haken liegt woanders.

Überblick

Was ist Eye-Able?

Eye-Able Assist ist ein Widget der Web Inclusion GmbH, das deinen Website-Besuchern Funktionen zur besseren Zugänglichkeit anbietet – zum Beispiel Kontrastmodus, größere Schrift oder eine Vorlesefunktion. Besucher aktivieren diese Funktionen selbst über ein kleines Bedienelement auf deiner Website.

Eye-Able – DSGVO-Risiko
Cookies🟢Eye-Able setzt keine Cookies, Einstellungen bleiben lokal im Browser gespeichert.
Externe Verbindungen🟡Bei jedem Seitenaufruf werden Dateien von einem externen Server geladen, außer du hostest sie selbst.
Datenschutzerklärung🔴Eye-Able muss namentlich in deiner Datenschutzerklärung stehen.
Drittlandtransfer🟢Alle Daten und Server bleiben innerhalb der EU.
Auftragsverarbeitung🔴Web Inclusion GmbH bietet einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung an, den du abschließen solltest.
Benutzereingaben🟢Eye-Able selbst hat keine Formulare oder Eingabefelder für Besucher.

Live-check

Was lädt deine Website, bevor jemand zustimmt?

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Datenverarbeitung

Was passiert datenschutzrechtlich, wenn Eye-Able auf deiner Website läuft?

Eye-Able funktioniert im Kern wie ein Schalter, den deine Besucher selbst umlegen: Sie öffnen das Bedienelement, stellen zum Beispiel einen höheren Kontrast oder eine größere Schrift ein, und Eye-Able merkt sich diese Auswahl direkt im Browser des Besuchers. Diese Einstellungen verlassen den Browser nicht – sie werden nicht an Eye-Able geschickt und auch nicht mit anderen Besuchern oder Websites verknüpft.

Damit das Widget aber überhaupt angezeigt werden kann, muss dein Browser beim Laden der Seite JavaScript-, Stil- und Bilddateien von einem externen Server abrufen. Dabei überträgt dein Besucher zwangsläufig technische Verbindungsdaten wie die IP-Adresse an diesen Server – das ist der Punkt, an dem eine externe Verbindung entsteht, obwohl inhaltlich nichts Persönliches ausgetauscht wird.

Web Inclusion GmbH gibt an, dass sämtliche Daten und Server dabei innerhalb der EU bleiben.

Eye-Able und DSGVO: Datenübertragung zum Eye-Able-Server (BunnyWay CDN, EU)
Eye-Able lädt bei jedem Seitenaufruf Dateien vom externen Server, dein Cookie-Banner muss diese Verbindung deshalb blockieren, bis Besucher zustimmen.

Cookies

Setzt Eye-Able Cookies?

Eye-Able setzt keine Cookies. Das Widget speichert die Einstellungen deiner Besucher – etwa Kontrastmodus oder Schriftgröße – stattdessen im Local Storage des Browsers, einer Art lokalem Speicherfach, das nur auf dem Gerät des Besuchers existiert und nicht an Eye-Able übertragen wird. Weil hier keine zustimmungspflichtigen Cookies im Spiel sind, muss dein Cookie-Banner an dieser Stelle nichts blockieren.

Externe Verbindungen

Warum baut Eye-Able eine externe Verbindung auf?

Eye-Able lädt beim Aufruf deiner Website automatisch JavaScript, Stildateien und Bilder von einem externen Server – standardmäßig über das Netzwerk des Anbieters BunnyWay in Slowenien. Diese Verbindung entsteht bei jedem Seitenaufruf, unabhängig davon, ob ein Besucher das Widget überhaupt benutzt.

Deine Website selbst funktioniert auch ohne Eye-Able vollständig – das Widget ist eine Zusatzfunktion, kein technisches Fundament deiner Seite. Dein Cookie-Banner muss diese Verbindung deshalb blockieren, bis der Besucher zustimmt.

Es gibt aber eine konkrete Möglichkeit, diese externe Verbindung ganz zu vermeiden: Du kannst die Eye-Able-Dateien direkt auf deinem eigenen Server hosten, statt sie vom externen Server zu laden. Eye-Able funktioniert laut Anbieter danach ohne Einschränkung weiter, nur eben ohne die externe Verbindung.

Auftragsverarbeitung

Brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Eye-Able?

Web Inclusion GmbH verarbeitet beim Ausliefern des Widgets technische Verbindungsdaten deiner Besucher wie die IP-Adresse und bietet dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung an. Du schließt diesen Vertrag ab, indem du dich direkt an den Anbieter wendest – eine Anfrage per E-Mail an den Eye-Able-Support genügt, um die entsprechenden Unterlagen zu bekommen.

Datenschutzerklärung

Muss Eye-Able in deine Datenschutzerklärung?

Eye-Able muss namentlich in deine Datenschutzerklärung, weil beim Laden des Widgets technische Verbindungsdaten deiner Besucher an den ausliefernden Server übertragen werden und Web Inclusion GmbH dafür als Auftragsverarbeiter tätig wird. Trag den Dienst mit Namen, Zweck und Anbieter ein.

TEXTVORSCHLAG FÜR DEINE DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Unverbindliches Beispiel — ersetzt keine Rechtsberatung. Passe ihn an deine Nutzung an.

Wir nutzen Eye-Able für Barrierefreiheits-Widgets.

Eye-Able stellt beim Laden der Website eine Verbindung zu Servern von Web Inclusion GmbH her, die nicht technisch notwendig ist und für die deine Einwilligung erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Dabei können unter anderem die IP-Adresse sowie Browser- und Geräteinformationen verarbeitet werden.

Im Rahmen der Nutzung von Eye-Able werden Daten an Web Inclusion GmbH übermittelt. Soweit Web Inclusion GmbH diese Daten in unserem Auftrag verarbeitet, besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Alternative

Gibt es datenschutzfreundlichere Alternativen zu Eye-Able?

Hier siehst du, wo Eye-Able im DSGVO-Vergleich zu anderen Barrierefreiheits-Widgets steht – sortiert nach Datenschutzarbeit. So erkennst du auf einen Blick, ob es Alternativen mit weniger Datenschutzaufwand gibt oder Eye-Able in Sachen Datenschutz bereits gut aufgestellt ist.

Fehler

Welche Fehler kommen bei Eye-Able in unseren DSGVO-Checks am häufigsten vor?

Eye-Able taucht bei 3 % der Websites auf, die unser DSGVO-Scanner bisher geprüft hat. Dabei wurden folgende Fehler festgestellt:

1
Externe Verbindungen ohne Einwilligung gestartet
67 %

Prozentangaben beziehen sich auf Websites, bei denen Eye-Able gefunden wurde.

DSGVO-Check

Was bringt dir ein Scan mit datenrein.de bei einem Tool wie Eye-Able?

Barrierefreiheits-Widgets wie Eye-Able tauchen in vielen automatischen Checklisten gar nicht erst auf, weil sie auf den ersten Blick harmlos wirken. Ein Scan mit datenrein.de zeigt dir stattdessen genau, welche Skripte deine Website tatsächlich lädt und welche externen Verbindungen dabei entstehen – auch bei einem Tool, das eigentlich für mehr Zugänglichkeit sorgen soll.

Jeder Scan liefert uns außerdem ein echtes Signal, das wir bekannten Tools zuordnen oder als neuen Fall für weitere Recherche aufnehmen – dadurch erkennen wir Tools wie Eye-Able zuverlässiger und schneller. Willst du wissen, was ein Scan bei deiner eigenen Website zutage fördert? Der Check ist kostenlos.

Datenschutz-Scan

Quellen und weiterführende Links